Beiträge zu einem pommerschen "Wer ist/war Wer?"
Klaus-Dieter Kreplin, 8.2000
 

Conrad Büttner (17.Jh.)


Inhalt:

Conrad Büttner :Lebensbeschreibung
* (A. von Martens)
* (B. von Tiarks nach Martens)
* (Ergänzungen:) *Nach E. Friedländer, ältere Universitäts-Matrikeln, II. Greifswald, 2. Bd. 1889:
*Nach H. Moderow, Die Evangelischen Geistlichen Pommerns von der Reformation bis zur Gegenwart, I. Teil: der Regierungsbezirk Stettin, 1903:
*Nach: H.Neumeyer, Namensregister zum Teil B. Westpreußen des "Altpreußischen evangelischen Pfarrerbuches" von Friedwald Möller unter Berücksichtigung der von Arnold Golon 1978 verfaßten "Erläuterungen". 1986. (S.21-22:)


Conrad Büttner (17.Jh.)

Die folgenden Beschreibungen von Martens und von Tiarks nach Martens weichen in einigen Punkten voneinander ab. Wir haben daher beide aufgeführt. Im Zeichen der heutigen Rechtschreibreform ist es auch reizvoll, die unterschiedlichen Schreibweisen gleicher Texte vom Ende des 18. und Mitte des 19. Jahrhunderts miteinander (und mit den heutigen Schreibweisen) zu vergleichen.

(A. von Martens)

Conrad Büttner S. S. Theol. Doctor, ist zu Pürich in Pommern 1632 gebohren. War vorher 7 Jahre Oberfeldprediger zu Stockholm bey dem General Wrangel. Wurde 1667 hieher als Superintendens berufen. Er war ein unerträglicher Kopf. Schlug sich den 18 August 1672 bey der Präsentation M. Schmalens zu Cleverns vor dem Altar mit dem damaligen Consistorial-Secretair Viethen um das Recht die Präsentation zu verrichten, welches zu der Zeit von den Consistorial-Secretariis verrichtet wurde. Er prätendirte nicht allein solches, sondern auch primam instantiam wegen Kirchengestühlen und Gräber, Küster pro lubito ab und einzusetzen, Kirchen- und Armenrechnungen einzunehmen. In Taufen, Trauungen, frühzeitiger Heyrathen verwittweter Persohnen, oder auch unehelicher Kinder für sich zu dispensiren. Welches aber alles, vermöge Befehl den 14 Decemb. 1672 gänzlich abgeschaffet worden. Endlich machte er es so arg, daß er 1674 zu Jever removiret worden. Er wurde nachdem Generalsuperintendens in Aurich wo er scharf wider den Hof predigte, sich dabey contra Sextum versündigte und desfals aus der Stadt gewiesen worden. In der continuirten Ravingischen OstFries. Chronick liest man davon p. 142 folgendes:

Den 7ten Junii 1684 ist der Generalsuperint. und Hofprediger D. Conrad Büttner wegen mit seiner Magd Hedwig getriebenen Hurerey und deren Schwängerung für das Hochfürstl. Ostfries. Consistorium citiret, und wie er sich davon gemacht, am 20 dieses abermals edictaliter citiret, und darinnen grober Laster beschuldiget, welche er bey seiner Sistirung rechtlich zu wiederlegen nicht vermocht, mithin darauf durch Urtheil und Recht den 12 Jul. e.a. des Landes auf 50 Jahre verwiesen, und zur Erlegung 1000 Gulden fiscalischer Brüche und der Kosten angewiesen. Die Magd Hedwig aber alda vorher an dem Pranger gegeisselt und auf ewig des Landes verwiesen worden. Dies reimet sich nicht mit seiner inaugural disputation die er den 18. März 1667 zu Greifswalde de funere polygam. gehalten, und mit seiner Abschiedsrede an dem gräflichen Hofe in Stade den 6 Oct. 1667 gehalten, wo er p. 23 die Fleischeslust so sehr schwarz abgemahlet. Beides ist von Pirt Tabbesten mit mit dem Programmate und Reden Carminibus, gedruckt zu Greifswalde und Stade im gemeldeten Jahre. Sonst ist auch eine Leichenpredigt, die er über den Herrn von Böselager Jeverischen Teichgrafen den 3 Junii 1668 gehalten, unter dem Titul: Der geistliche Adel gedruckt. Auch noch eine Leichenpredigt über Hermann Tiling Oberprediger zu Schortens.

Er lebte hernach auf seinem Gute zu Wiefels in Jeverland, da er auch gestorben und in der Kirche zu Wiefels begraben worden 1688 den 4 Jan.

(Q: Martin Bernhard Martens: Jeversches Prediger-Gedächtnis oder Verzeichnis der Prediger welche seit der Reformation der evangelisch lutherischen Gemeinen in der Stadt und Herrschaft Jever das Evangelium von Christo verkünden haben ... Aurich 1783. Superintendenten zu Jever. Nr. 8: S. 16 f.)

(B. von Tiarks nach Martens)

Conrad Büttner S. S. Theol. D., ist zu Pürich in Pommern 1632 gebohren. (Zusatz hierzu: Pyritz. Er studierte zu Stettin und Wittenberg. 1656 zu Wittenberg als Mag. promovirt. Hat zu Leipzig collegia philosophica gelesen.) War 7 Jahre Oberfeldprediger bey dem General Wrangel. (Zusatz: 1667 zu Greifswalde promovirt.) Wurde 1667 hieher als Superintendens berufen. Er war ein unerträglicher Kopf. Schlug sich den 18 August 1672 bey der Präsentation M.Schmalens zu Cleverns vor dem Altar mit dem damaligen Consistorial-Secretair Viethen um das Recht die Präsentation zu verrichten, welches zu der Zeit von den Consistorial-Secretariis verrichtet wurde. Er prätendirte nicht allein solches, sondern auch primam instantiam wegen Kirchenstühle, Küster pro lubito ab und einzusetzen, Kirchen- und Armen-Rechnungen einzunehmen; in Taufen, Trauungen, frühzeitigen Heyrathen verwittweter Personen, oder auch unehelicher Kinder, für sich zu dispensiren; welches aber alles, vermöge Befehl vom 14 Dec. 1672 gänzlich abgeschaffet worden. Endlich machte er es so arg, daß er 1672 (!) zu Jever removiret worden. Er wurde nachdem Generalsuperintendens in Aurich, wo er scharf wider den Hof predigte, sich dabey contra Sextum versündigte und desfalls aus der Stadt gewiesen worden. (Ravingische Ostfr. Chronick pag. 142: den 7ten Juny 1684 ist der Generalsup. und Hofprediger Dr. Conrad Büttner für das Hochfürstl. Consist. citirt und wie er sich davon gemacht am 20 dieses abermal edictaliter citiret und darinnen grober Laster beschuldiget, welche er bey seiner Sistirung rechtlich zu wiederlegen nicht vermocht, mithin darauf den 12 Jul. a.c. des Landes auf 50 Jahre verwiesen, und zur Erlegung 1000 fl. fiscalischer Brüche und der Kosten angewiesen. Dies reimet sich nicht mit seiner Inaugural Disputationdie er den 18. März 1667 zu Greifswalde de funere polygam. gehalten. Sonst ist auch eine Leichenpredigt, die er über den Herrn von Böselager, Jeverischen Teichgräfen den 3. Juny 1668 gehalten, gedruckt. Auch noch eine Leichenpredigt über Hermann Tiling Oberprediger zu Schortens. Er lebte hernach auf seinem Gute zu Wiefels in Jeverland, da er auch gestorben und in der Kirche zu Wiefels begraben worden, 1688.

(Q: Beiträge zur Specialgeschichte Jeverlands. Auf Veranstaltung des Hülfsvereins für die Provinzialschule gedruckt. (Verfasser: Heinrich Tiarks) Jever, bei C.C.Mettcker. 1853 (= 1851). Superintendenten, Nr. 8: S. VIII)



(Ergänzungen:)

Nach E. Friedländer, ältere Universitäts-Matrikeln, II. Greifswald, 2. Bd. 1889:

Mögliche Verwandte/Väter (?):

Nach H. Moderow, Die Evangelischen Geistlichen Pommerns von der Reformation bis zur Gegenwart, I. Teil: der Regierungsbezirk Stettin, 1903:


Nach: H.Neumeyer, Namensregister zum Teil B. Westpreußen des "Altpreußischen evangelischen Pfarrerbuches" von Friedwald Möller unter Berücksichtigung der von Arnold Golon 1978 verfaßten "Erläuterungen". 1986. (S.21-22:)

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